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Sondereigentumsverwaltung

  • Erster Ansprechpartner für Mieter
  • Fristgerechte Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  • Automatisierte Prüfung des Mieteingangs
  • Bei Bedarf: Neuvermietung & Sanierungsbegleitung
Jetzt unverbindlich anfragen

Was bedeutet Sondereigentumsverwaltung?

Als Ihre Hausverwaltung kümmern wir uns im Rahmen der WEG Verwaltung ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum Ihrer Wohnanlage.

Zum Gemeinschaftseigentum zählen:

  • Das Gebäude
  • Das Dach
  • Die Fassade
  • Treppenhäuser
  • Gemeinschaftlich genutzte Außenanlagen

Das individuelle Wohnungseigentum – also Ihre eigene Einheit mit Keller, Tiefgaragenstellplatz oder Sondernutzungsrechten – fällt hingegen in den Bereich des sogenannten Sondereigentums. Dieses Sondereigentum liegt ohne weitere Regelung zunächst stets in der individuellen Zuständigkeit des Eigentümers.

Relevante Themen im Sondereigentum:

  • Kommunikation mit Mietern
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  • Koordination von Reparaturen innerhalb der Wohnung

Damit wir Sie auch bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums – also Ihrer vermieteten oder selbst genutzten Wohnung – professionell unterstützen dürfen, ist ein separater Sondereigentumsverwaltungsvertrag erforderlich.

Sondereigentumsverwaltung

Im Sondereigentum kann und darf eine Hausverwaltung nur nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung tätig werden. Gerne können wir diese Sondereigentumsverwaltung für Ihre Wohneinheit übernehmen.

Moritz MoellerGeschäftsführer Vonitum

Vorteile einer Sondereigentumsverwaltung

Vermietung ist sehr zeitintensiv und kann für Eigentümer mitunter auch zur nervlichen Belastungsprobe werden. Neben dem Kontakt zum Mieter und der Reaktion auf technische Problemfälle müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden.

Hier bieten wir professionelle und rechtssichere Entlastung zu den bekannten Vonitum Standards hinsichtlich Transparenz und Zuverlässigkeit.

Abnahme der Kommunikation & Koordination

Wir übernehmen sämtliche Kommunikation und Abstimmung mit Ihrem Mieter und organisieren bei Bedarf anfallende Reparaturarbeiten.

Zahlungsfluss & Nebenkostenabrechnung

Wir prüfen die Mieteingänge, reagieren bei ausbleibenden Zahlungen, führen nach Absprache Mieterhöhungen durch und erstellen wir die jährliche Nebenkostenabrechnung.

Zuverlässige Betreuung

Wir informieren Sie proaktiv bei wichtigen Vorgängen um Ihre Eigentumswohnung. Wie gewohnt transparent und bequem über unser digitales Eigentümerportal .

Rechtlich Abgesichert

Sie erhalten von uns rechtskräftige Mietverträge und stellen sicher, dass alle Pflichten aus dem Mietverhältnis erfüllt werden. Auch bei Mietminderungen stehen wir Ihnen zur Seite.

Das sagen andere Wohnungsbesitzer
über die Sondereigentumsverwaltung

Meine Eigentumswohnung wurde für mich zunehmend zur Belastung. Ich bin sehr froh die Verwaltung nach langen Jahren in professionelle Hände gelegt zu haben. Seitdem habe ich deutlich weniger Stress und fühle mich wirklich gut aufgehoben.

Susanne W.Sondereigentumsverwaltung in Göttingen

Dank der Sondereigentumsverwaltung läuft die Wohnung quasi von alleine. Insbesondere als Kapitalanleger weiß ich die Professionalität und Verlässlichkeit sehr zu schätzen.

Tim H.Sondereigentumsverwaltung in Northeim

Häufig gestellte Fragen

Welche Laufzeit hat der Vertrag?

Die routinemäßige Laufzeit für den Vertrag für eine Sondereigentumsverwaltung beträgt ein Jahr. Anschließend ist jederzeit eine durch Sie gewünschte Verlängerung möglich.

Wie viel kostetet eine Sondereigentumsverwaltung?

Im Regelfall beginnen die Preise für eine Sondereigentumsverwaltung ab 29,00€ monatlich je Einheit.

Die Kosten für eine Sondereigentumsverwaltung hängen jedoch unter anderem von der Anzahl der Einheiten und weiteren Rahmenbedingungen wie dem Zustand des Gesamtobjekts ab. Gerne erstellen wir für Sie ein individuell abgestimmtes Angebot.

Können die Kosten für Sondereigentumsverwaltung umgelegt werden?

Nein, die Kosten einer Sondereigentumsverwaltung können nicht pauschal auf den Mieter umgelegt werden. Ursächlich ist hierfür ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018. Kosten für die Sondereigentumsverwaltung zählen demnach zu den sogenannten nicht umlegbaren Nebenkosten.

Nur wenn im Mietvertrag die Kosten für die Sondereigentumsverwaltung als Teil der Grundmiete genannt werden können sie umgelegt werden.

Sind die Kosten für Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzbar?

Ja, als Vermieter können Sie die Kosten steuerlich als sogenannte Werbungskosten geltend machen. Konkret bedeutet dies, dass die Mieteinnahmen um die Höhe der Kosten für die Sondereigentumsverwaltung reduziert werden. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast und die Ausgaben für eine SE Verwaltung sind steuermindernd.

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