Betriebskostenabrechnung
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- Rechtssichere Betriebskostenabrechnung
- Schnelle Erstellung in nur 7 Tagen
- Übersichtlich & leicht verständlich
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Häufige Fragen zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung
Welche Unterlagen müssen für die Abrechnung zur Verfügung gestellt werden?
Damit wir Ihre Betriebskostenabrechnung korrekt und rechtssicher erstellen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Abrechnungszeitraum: Beginn und Ende des Abrechnungsjahres
- Mieterliste: mit Angaben zu Wohnfläche, Nutzungsdauer, Mieterwechseln, Vorauszahlungen
- Verbrauchsdaten: Heiz- und Warmwasserabrechnungen von Ablesedienstleistern (falls vorhanden)
- Kostenbelege: z. B. Rechnungen oder Bescheide zu Hausmeister, Müllentsorgung, Versicherung, Grundsteuer, Wartungen usw.
- Verteilerschlüssel: sofern nicht nach Wohnfläche abzurechnen ist (z. B. Personenanzahl, Verbrauch etc.)
- Besonderheiten: Hinweise auf leerstehende Einheiten, gewerbliche Nutzung oder Sonderregelungen im Mietvertrag
Zur Vereinfachung stellen wir Ihnen eine übersichtliche Unterlagen-Checkliste zur Verfügung. So können Sie sicher sein, dass alle relevanten Abrechnungsunterlagen vollständig eingereicht werden.
Bis wann muss die Abrechnung erstellt sein?
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – das schreibt § 556 Abs. 3 BGB vor.
Beispiel: Für den Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2024 muss die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.2025 beim Mieter eingegangen sein.
Nach Ablauf dieser Frist dürfen Nachforderungen nicht mehr erhoben werden, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (z. B. aufgrund ausstehender Ablesewerte).
Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Abrechnung und bieten eine schnelle und falls benötigt auch kurzfristige Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Welcher Zeitraum kann abgerechnet werden?
Grundsätzlich wird immer ein Abrechnungszeitraum von maximal 12 Monaten abgerechnet – in der Regel handelt es sich dabei um das Kalenderjahr (01.01.–31.12.) oder ein individuell festgelegtes Wirtschaftsjahr.
Wie kann ich Ihnen die Unterlagen zur Verfügung stellen?
Sie können uns Ihre Unterlagen ganz einfach und bequem auf dem Weg zukommen lassen, der für Sie am besten passt:
- Per E-Mail: z. B. als PDF oder Scan
- Über einen Cloud-Link: z. B. via Dropbox, Google Drive oder OneDrive
- Per Post
Egal, ob Sie digitale oder klassische Wege bevorzugen – Sie können die Variante wählen, die für Sie am bequemsten ist.
Sind die Kosten für die Erstellung umlegbar?
Nein, in der Regel nicht.
Die Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung gelten als Verwaltungskosten und sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung nicht auf den Mieter umlagefähig. Sie sind daher vom Vermieter selbst zu tragen.
Gut zu wissen:
Diese Kosten können jedoch in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.
Was Eigentümer zur Betriebskostenabrechnung wissen sollten
Der Unterschied
zwischen Nebenkosten & Betriebskosten
Häufig werden Nebenkosten und Betriebskosten synonym verwendet. In der Praxis jedoch müssen Eigentümer genau differenzieren.
Während zu den Nebenkosten alle Kosten zählen, die zusätzlich zur Miete anfallen, wie beispielsweise Aufwendungen für die Instandhaltung oder Verwaltung sind Betriebskosten hingegen diejenigen Kosten, die tatsächlich umgelegt werden können.
Gemäß der Betriebskostenverordnung (kurz: BetrKV) zählen zu den Betriebskosten alle Kosten, die einem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Das sind beispielsweise Ausgaben für Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeistertätigkeiten.
Richtige Verteilung
Die korrekten Verteilungsschlüssel von Betriebskosten
Ausschlaggebend für die Verteilung der Betriebskosten ist der sogenannte Verteilerschlüssel. Dieser ist typischerweise im Mietvertrag festgehalten. Übliche Verteilmethoden sind:
- Verteilung nach Verbrauch
- Verteilung nach Wohnfläche
- Verteilung nach Personenanzahl
Je nach Kostenart kommen unterschiedliche Methoden der Kostenverteilung zum Einsatz. Während Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet werden, erfolgt die Umlage der Kosten für den Hausmeister aufgrund ihrer nicht verbrauchsabhängigen Natur in der Regel nach der Wohnfläche.
Typische Fehler
In welchen Fällen Vermieter auf Betriebskosten sitzen bleiben
Die Betriebskostenabrechnung birgt reichlich Potenzial für Fehler. Aufgrund der diversen Fallstricke gibt es rund um das Thema Abrechnung zahlreiche Rechtsprechungen, die einerseits Mieter schützen, andererseits jedoch auch dazu führen können, dass Sie als Eigentümer die angefallenen Betriebskosten aufgrund kleinster formeller Fehler nicht geltend machen können.
”Unserer Erfahrung nach ist eine korrekte Betriebskostenabrechnung nebst einer transparenten Aufschlüsselung der angefallenen Kosten für ein harmonisches Mietverhältnis unabdingbar. Um vermeidbare Fehlerquellen von vornherein auszuschließen, prüft unsere Buchhaltung jede Abrechnung vor dem Versand im Vier-Augen-Prinzip.
Moritz MoellerGeschäftsführer Vonitum
Formelle Fehler
- Keine Angabe der Vorauszahlungen
- Gesamtbetrag der Kosten wird nicht ausgewiesen
Falsche Verteilung
- Fehlerhafte Berechnung oder Zuteilung der Kosten
- Abrechnung von nicht umlagefähigen Kosten
Fehlerhafte Heizkostenabrechnung
- Nicht separat ausgewiesen
- Keine Nutzung von Vebrauchswerten
Verspätete Abrechnung
- Keine rechtzeitige Zustellung innerhalb der gesetzlichen 12-Monats-Frist
- Sämtliche Forderungen sind verwirkt
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