Skip to main content
  • Rechtssichere Betriebskostenabrechnung
  • Schnelle Erstellung in nur 7 Tagen
  • Übersichtlich & leicht verständlich
  • Maximale Entlastung für Eigentümer
  • Nachbetreuung bei Rückfragen
4,6/5 Bewertungen auf Google
Jetzt unverbindlich anfragen

Bequeme
Betriebskostenabrechnung zum Festpreis

Schritt 1
Kostenlos Anfragen

In 60 Sekunden kostenlose Anfrage stellen und Angaben zum Objekt hinterlegen.

Jetzt kostenlos anfragen
Schritt 2
Unverbindliches Angebot

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem persönlichen Angebot bei Ihnen.

Schritt 3
Unterlagen einreichen

Die zur Abrechnung benötigten Unterlagen können Sie bequem digital oder per Post einreichen.

Schritt 4
Fertige Abrechnung

Nach nur 7 Tagen erhalten Sie Ihre fertige Betriebskostenabrechnung

Kostenloses Angebot
für Betriebskostenabrechnung einholen

Häufige Fragen zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung

Welche Unterlagen müssen für die Abrechnung zur Verfügung gestellt werden?

Damit wir Ihre Betriebskostenabrechnung korrekt und rechtssicher erstellen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Abrechnungszeitraum: Beginn und Ende des Abrechnungsjahres
  • Mieterliste: mit Angaben zu Wohnfläche, Nutzungsdauer, Mieterwechseln, Vorauszahlungen
  • Verbrauchsdaten: Heiz- und Warmwasserabrechnungen von Ablesedienstleistern (falls vorhanden)
  • Kostenbelege: z. B. Rechnungen oder Bescheide zu Hausmeister, Müllentsorgung, Versicherung, Grundsteuer, Wartungen usw.
  • Verteilerschlüssel: sofern nicht nach Wohnfläche abzurechnen ist (z. B. Personenanzahl, Verbrauch etc.)
  • Besonderheiten: Hinweise auf leerstehende Einheiten, gewerbliche Nutzung oder Sonderregelungen im Mietvertrag

Zur Vereinfachung stellen wir Ihnen eine übersichtliche Unterlagen-Checkliste zur Verfügung. So können Sie sicher sein, dass alle relevanten Abrechnungsunterlagen vollständig eingereicht werden.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt sein?

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – das schreibt § 556 Abs. 3 BGB vor.

Beispiel: Für den Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2024 muss die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.2025 beim Mieter eingegangen sein.

Nach Ablauf dieser Frist dürfen Nachforderungen nicht mehr erhoben werden, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (z. B. aufgrund ausstehender Ablesewerte).

Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Abrechnung und bieten eine schnelle und falls benötigt auch kurzfristige Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung.

Welcher Zeitraum kann abgerechnet werden?

Grundsätzlich wird immer ein Abrechnungszeitraum von maximal 12 Monaten abgerechnet – in der Regel handelt es sich dabei um das Kalenderjahr (01.01.–31.12.) oder ein individuell festgelegtes Wirtschaftsjahr.

Wie kann ich Ihnen die Unterlagen zur Verfügung stellen?

Sie können uns Ihre Unterlagen ganz einfach und bequem auf dem Weg zukommen lassen, der für Sie am besten passt:

  • Per E-Mail: z. B. als PDF oder Scan
  • Über einen Cloud-Link: z. B. via Dropbox, Google Drive oder OneDrive
  • Per Post: Wenn Sie Papierunterlagen bevorzugen

Egal, ob Sie digitale oder klassische Wege bevorzugen – Sie können die Variante wählen, die für Sie am komfortabelsten ist.

Sind die Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung umlegbar?

Nein, in der Regel nicht.
Die Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung gelten als Verwaltungskosten und sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung nicht auf den Mieter umlagefähig. Sie sind daher vom Vermieter selbst zu tragen.

Gut zu wissen:
Diese Kosten können jedoch in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.

Betriebskostenabrechnung